Im Sommer gibt es manchmal nichts Besseres, als Abends auf dem Balkon zu Grillen! Wir sagen Dir alles, was Du für das Grillen auf dem Balkon wissen musst!

Was sagt das Gesetz zum Grillen auf dem Balkon?

Nach dem Deutschen Mieterbund (DMB) ist in Mietwohnungen das Grillen auf dem Balkon prinzipiell erlaubt. Diese Regelung gilt genauso, wenn Du eine Terrasse oder einen Garten hast. Damit dies allerdings nicht zu einer Erlaubnis für übermäßigen und rücksichtslosen Rauch vom Holzkohlegrill wird, sieht das Gesetz hier Sonderfälle vor, nach denen Dir das Grillen auch verboten werden kann!

Beim Grillen Zuhause hat der Vermieter das Sagen

Ganz schlecht sieht es für Dich aus, wenn in Deinem Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten untersagt wird. Nach dem Urteil vom Landesgericht Essen (10 S 438/01) darf jeder Vermieter eine solche Klausel in seinen Mietvertrag aufnehmen. Ein ausdrücklicher Verstoß gegen diese Klausel eines solchen Mietvertrags kann im schlimmsten Fall sogar mit einer fristlosen Kündigung enden!

Kein Holzkohlegrill auf dem Balkon? Grillen mit Strom oder Strom!

Die Elektro- oder Gasgrills sind für viele mittlerweile eine ernstzunehmende Alternative an Stelle des charmanten Holzkohlegrills. Du sparst Dir mit Ihnen nicht nur Stress mit den Nachbarn, auch gibt es mit dem Elektrogrill keine Rauchentwicklung. Dadurch werden Deine Nachbarn nicht gestört und sofern im Mietvertrag nicht auch der Elektrogrill untersagt wird, kannst Du ohne Probleme auf Deinem Balkon, Deiner Terrasse oder im Garten grillen.

Mythos: Fleisch vom Elektrogrill schmeckt schlechter?

Natürlich spielt die Qualität und die Zubereitung des Fleischs eine Rolle beim Geschmack, dennoch kann dieser Mythos dementiert werden! Egal, ob Du Dein Fleisch mit einem klassischen Holzkohlegrill oder einem Elektrogrill zubereitest, am Geschmack ändert sich nichts!

Dich stört das Grillen Deines Nachbarn?

Wenn Dich das Grillen im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse Deiner Nachbarn stört, kannst Du – rein theoretisch – auch rechtlich dagegen vorgehen. Dennoch empfehlen Juristen immer zuerst das Gespräch mit Deinem Nachbarn zu suchen. Meistens kann man mit gegenseitigem Verständnis ganz einfach die Wogen glätten und vielleicht auch mal gemeinsam Grillen!

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