Silvester ohne Böller und Raketen? Nein Danke! Aber wie lange darfst Du eigentlich vor und nach Silvester böllern? Wir verraten es Dir!

Größer, bunter, lauter! Böllern an Silvester gehört wie Champagner, Sekt, Party-Spiele und Bleigießen einfach dazu. Die Auswahl an Feuerwerkskörper könnte nicht größer sein! Doch um keine Geldbuße zu bekommen, solltest Du einige Dinge beachten. Die Uhrzeit, die Feuerwerkskörperklasse und der Ort, an dem Du Dein Feuerwerk abfeuerst, sollte dringendst beachtet werden.

Wann darfst Du böllern?

Das Abfeuern von Feuerwerkskörper der Klasse II ist grundsätzlich nur volljährigen Personen in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr erlaubt. Die genaue Zeit kann jedoch zwischen den Gemeinden und Städten leicht abweichen. Der Verkauf ist erst ab dem 29. Dezember erlaubt. Wer dies nicht beachtet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Wo und was darfst Du böllern?

Feuerwerkskörper der Klasse I sind für Kinder über zwölf Jahren erlaubt. Diese dürfen sogar ganzjährig gekauft und verwendet werden. Wir empfehlen die Beaufsichtigung eines Erwachsenen.

Feuerwerkskörper der Klasse II (Raketen, Feuertöpfe, römische Lichter, Böller, Batterien, usw.) sind nur in der Silvesternacht erlaubt. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern jedweder Art nicht gestattet. Der Kauf und das Abfeuern ist nur volljährigen Personen erlaubt und ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Autos muss eingehalten werden. Auch solltest Du Dich erkundigen, ob das Zünden von Böllern an bestimmten öffentlichen Plätzen überhaupt gestattet oder komplett verboten ist.

Übrigens: In Sonderfällen, wie zum Beispiel einer Hochzeit, kann eine besondere Genehmigung eingeholt werden, die von dieser zeitlichen Regelung abweicht.

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